Truckerfest Camping 2024

BOS StrohoferCampingHerzlich Willkommen zum Trucker & Country Festival 2024 in Geiselwind

Am Truckerfest 2024 werden wir für das Wochenende wieder verschiedene Zeltplätze zur Verfügung stellen. (Lageplan wird noch überarbeitet). Einzelne Areale werden nach Bedarf geöffnet. Es besteht aber kein Platzanspruch. Camping Tickets und Öffnungszeiten der Campingkasse können wir erst im zeitigen Frühjahr 2024 bekannt geben.

Falls Sie für 2024 noch ein Hotel oder Pension in Geiselwind oder Umland suchen, haben wir Ihnen eine Liste mit Übernachtungsmöglichkeiten sowie eine Taxen-Liste für Ihren Transfer zusammengestellt:

Download Liste Hotels im Umland

Download Taxen Liste

 

Zeltplatzordnung 2022

Für Camping und Parken werden Gebühren erhoben für die Bereitstellung des Geländes, Sanitäranlagen, Genehmigungen der Behörden etc.
Die Gebühren werden bei Einfahrt fällig.

Zeltplatzreservierung ist nicht nötig, Einlass erfolgt in der Reihenfolge der Anreise.

Die Besucher erklären sich mit Benutzung des Zelt-, Park und Festplatzes mit der Platzordnung einverstanden. Diese Platzordnung resultiert aus den Genehmigungsbescheiden und ist von allen Besuchern einzuhalten.

1.) Es dürfen nur diejenigen Personen die Zeltmöglichkeiten benutzen, die im Besitz einer gültigen Festival-/Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung sind. Diese ist vor Betreten des Platzes zu kaufen. Die Gebühr für Zelten, Parken etc. ist ebenfalls vor Betreten an der Campingkasse zu entrichten. Der ausgestellte Zelt- und Parkausweis ist gut sichtbar an der PKW-Windschutzscheibe anzubringen.

2.) Es wird vom Veranstalter des Festivals keine Haftung für Sach- und Körperschäden übernommen. Die Benutzung des Zeltplatzes ist auf eigene Gefahr. Es besteht kein Anspruch auf Überlassung oder Reservierung eines bestimmten Platzes. Für Beschädigung oder Diebstahl des Fahrzeuges und/oder dessen Inhalt wird keine Haftung übernommen. Der Zelt- und Parkplatz ist nicht bewacht.

3.) Der Fahrzeugführer haftet für die ihn begleitenden Personen.

4.) Offenes und unverwahrtes Feuer ist grundsätzlich verboten. Beim Grillen ist auf ausreichenden Abstand der Grillschale zur Grasnarbe zu achten. Funkenflug ist zu vermeiden. Bei bestehender Waldbrandgefahr ist das Grillen grundsätzlich verboten.

5.) Dem Ordnungspersonal ist Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung erfolgt ein Verweis vom Zeltplatz. Eventuelle Abschleppkosten gehen zu Lasten des Campers.

6.) Der Zelt- und Parkplatz ist sauber und ordentlich zu halten und ebenso sauber zu verlassen. Bitte sammeln Sie Ihren Müll in den ausgegebenen oder eigenen Müllsäcken und bringen Sie diese zu den Sammelstellen. Löcher für Fahnenstangen, Lagerfeuer etc. in Wiesen und Asphalt sind nicht gestattet. Beschädigungen werden mit Bußgeld geahndet und führen zum Ausschluss von der Veranstaltung.

7.) Es dürfen keine Abwässer, insbesondere von Wohnmobilen, in den Boden sickern. Gefahrgutladungen sind auf dem Zelt- und Festplatz nicht gestattet. Verursachte Schäden sind unverzüglich dem Veranstalter anzuzeigen.

8.) Umzäunungen dürfen nicht, auch nicht teilweise, entfernt werden. Zum Schutz der Natur und der Tiere ist ein Eindringen in die Wälder nicht gestattet.

9.) Lärmbelästigung anderer Gäste ist zu vermeiden. Musikanlagen sind nur in reduzierter Zeltlautstärke gestattet. Lautsprecheranlagen sind verboten. Eine ungestörte Nachtruhe ist einzuhalten (22 – 06 Uhr).

10.) Der Verkauf von Speisen, Getränken und anderem ist grundsätzlich verboten. Bei Zuwiderhandlung ist ein entsprechendes Strafgeld an den Veranstalter zur entrichten, jedoch mindestens 500 €. Es erfolgt der sofortige Verweis vom Zelt- und Parkplatz ohne Rückforderungsansprüche.

11.) Es darf nur an dem zugewiesenen Platz gezeltet/geparkt werden. Rettungswege, Fahrwege und Gehsteige sind freizuhalten. Der Veranstalter ist berechtigt, falsch abgestellte Fahrzeuge durch geeignete Maßnahmen auf Kosten und Risiko des Benutzers umzustellen.

12.) Auf dem gesamten Gelände ist das Führen (Tragen) und der Gebrauch von Waffen, Schusswaffen, Stichwaffen und Anscheinswaffen lt. §§ 42 des WaffG verboten.

13.) Die salvatorische Klausel gilt als vereinbart.

Sanitäre Anlagen wie Duschen, Waschräume und WC´s können benutzt werden. Bitte verlassen Sie diese Einrichtungen so sauber, wie Sie sie auch vorzufinden wünschen.

Die Platzordnung resultiert aus den Genehmigungsbescheiden der Behörden. Die erhobene Gebühr wird für die Rekultivierung der Grünflächen, die Bereitstellung der WC´s etc., sowie für die Trennung und Beseitigung des Mülls benötigt.

Wir bitten um Ihr Verständnis, sowie um Ihren Beitrag zum Umwelt- und Tierschutz und zu einem harmonischen Festival.

Vielen Dank

Autohof Strohofer GmbH – EventZentrum

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